Es ist so weit, wir dürfen seit 27. April wieder persönlich für Euch da sein!
Persönliche Beratung, Probefahrt, Motorrad-, Ersatzteil und Zubehörverkauf - das alles ist seit dem 27. April 2020 wieder möglich. Unsere Werkstatt hatten wir für Euch ja ohnehin offen. Die Motorrad- und Rollervermietung ist leider weiterhin nicht möglich, zumindest wenn es zum Freizeit-Zweck ist. Werkstatt-Ersatzfahrzeuge, soweit benötigt, bekommt ihr natürlich gerne.
Im Eingangsbereichs unseres Showrooms werden wir für Euch alle Sicherheitshinweise und Vorgaben zu Covid19/Corona präsentieren. Neben der Pflicht einen Mund-/Nasenschutz zu tragen, bitte wir Euch untereinander und auch zu unseren Mitarbeiten den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Außerdem bitte möglichst bargeldlos bezahlen. Euch führt ab der Wiedereröffnung eine "Einbahnstraße" durch unseren Showroom. So könnt ihr alles sehen und wir halten trotzdem die Sicherheitsvorgaben für Covid19/Corona ein. Gemeinsam MIT Euch und FÜR die Risikogruppen kriegen wir das sicher toll hin.
Seht euch in unseren News auch die top 5 Fragen unserer Kunden zum Umgang Motorradfahren / Covid19 an.
Wir freuen uns jedenfalls riesig auf Euch und einen tollen Saisonstart!
Grüße, euer hmf Team
News vom 24.04.2020. ACHTUNG, WICHTIGE INFORMATIONEN:
Hier haben wir für Euch noch die top 5 der aktuell am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden zusammengefasst:
1.) Darf ich mit meinem Motorrad/Roller/PKW Spritztouren oder Ausflüge machen?
Nein. Spritztouren mit dem PKW oder dem Motorrad sind nicht erlaubt. Nehmen Sie
Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen zurück! Die Lage
ist ernst! Es geht um die Gesundheit und das Leben einer Vielzahl von Menschen!*
2.) Darf ich mir ein Kfz (Auto, Motorrad etc.) beim Händler kaufen und ggf. auch eine
Probefahrt machen?
Ja. Das ist ab dem 27. April 2020 wieder möglich. Denn ab diesem Tag dürfen Kfz-
Händler wieder geöffnet haben. Auch eine Probefahrt ist zulässig.*
3.) Darf ich mit meinem Kfz in die Werkstatt?
Ja. Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt ist grundsätzlich ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen. Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Von reinen Schönheitsreparaturen sollte abgesehen werden. Ein Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen sowie aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) ist erlaubt. Halten Sie bitte den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Menschen und die allgemeinen Hygieneregeln ein.*
4.) Darf ich mit meinem Kfz zur fälligen HU (Dekra/TÜV)?
Ja. Sie dürfen mit Ihrem Kfz auch zur AU/HU. Die Durchführung von regelmäßigen technischen Untersuchungen dient der Sicherheit im Straßenverkehr und ist daher auch ein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung. Wenn aber aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus die Frist für eine Hauptuntersuchung um bis zu vier Monate überschritten werden sollte, wird die Bayerische Polizei dies im Regelfall nicht ahnden. Dies gilt sowohl für Nutzfahrzeuge als auch für private Fahrzeuge. Das StMI ist insoweit der Empfehlung des Bundes gefolgt. Im Hinblick auf mögliche versicherungsrechtliche Konsequenzen kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung.*
5.) Darf ich im Garten grillen? ;-)
Der eigene Garten darf gemeinsam mit den eigenen Familienangehörigen aus dem eigenen Hausstand genutzt werden, auch zum Grillen. Grillpartys oder ein „nettes Beisammensein“ mit weiteren Personen im Garten u. ä. dürfen keinesfalls stattfinden. Nachbarn oder Freunde dürfen nicht eingeladen werden. Und bei der Unterhaltung z. B. über den Gartenzaun gilt: Der Abstand zu anderen Menschen soll 1,5 m betragen.
*Quelle: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php